Hauptnavigation
Das eigene Zuhause

Ab 2021 noch mehr Wohnungs­bauprämie fürs eigene Zuhause

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Höhere Einkommensgrenzen: Davon profitieren in Zukunft bis zu 15 Millionen Menschen
  • Höhere Prämie: Anhebung des Prämiensatzes von 8,8 Prozent auf 10 Prozent1
  • Höhere begünstigte Einzahlungen: Mehr einzahlen heißt schneller zu finanzieren

Mehr Geld für Sie und Ihr Zuhause – mit der besten Wohnungs­bauprämie aller Zeiten

Viele Bausparer ab 16 Jahren können bald mehr bekommen, als sie denken. Denn mit der neuen, verbesserten Wohnungs­bauprämie gibt es vom Staat ab dem Sparjahr 2021 deutlich mehr Geld. Und durch erhöhte Einkommens­grenzen profitieren bald 60 Prozent der Bevölkerung von der staatlichen Wohnungs­bauprämie-­Förderung – das sind bis zu 15 Millionen Menschen.

Single ohne Kinder

  • Monatliches Brutto-Gehalt (13 Gehälter/Jahr): 3.269 Euro
  • Jährliches Brutto-Einkommen: 42.497 Euro
    (Vorsorgeaufwendungen2: 6.815 Euro, Sonder­ausgaben3: 36 Euro, Werbungskosten3: 1.000 Euro)
  • Zu versteuerndes jährliches Einkommen: 34.343 Euro

Alleinerziehende mit einem Kind

  • Monatliches Brutto-Gehalt (13 Gehälter/Jahr): 3.808 Euro
  • Jährliches Brutto-Einkommen: 49.504 Euro
    (Vorsorgeaufwendungen2: 8.168 Euro, Kinder­freibeträge: 3.906 Euro, Entlastungsbeitrag für Allein­erziehende: 1.908 Euro, Sonderausgaben3:
    36 Euro, Werbungskosten3: 1.000 Euro)
  • Zu versteuerndes jährliches Einkommen: 34.486 Euro

Verheiratetes Paar ohne Kinder

  • Monatliches Brutto-Gehalt (12 Gehälter/Jahr): 4.400 Euro + 2.683 Euro
  • Jährliches Brutto-Einkommen: 84.996 Euro
    (Vorsorgeaufwendungen2: 14.237 Euro, Sonder­ausgaben3: 72 Euro, Werbungskosten3: 2.000 Euro)
  • Zu versteuerndes jährliches Einkommen: 68.687 Euro

Verheiratetes Paar mit zwei Kindern

  • Monatliches Brutto-Gehalt (12 Gehälter/Jahr): 4.166 Euro + 4.433 Euro
  • Jährliches Brutto-Einkommen: 103.188 Euro (Vorsorgeaufwendungen2: 17.027 Euro, Kinder­freibeträge: 15.624 Euro, Sonderausgaben3: 72 Euro, Werbungskosten3: 2.000 Euro
  • Zu versteuerndes jährliches Einkommen: 68.465 Euro  
Ihr nächster Schritt

Machen Sie Ihren persönlichen Förder-Check und erfahren Sie, wie Sie von der Wohnungs­bauprämie und anderen staatlichen Förderungen profitieren können. Oder vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Berater.

1Wohnungsbauprämie: Es gelten verbesserte Einkommens- und Fördergrenzen.
2 Für die Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wurde § 10 EStG heran­gezogen. Dabei wurde für Arbeitnehmer ein Renten­versicherungs­beitrag von 9,3 Prozent, ein Kranken­versicherungs­beitrag von 7,3 Prozent (zuzüglich 1,1 Prozent), Arbeitslosen­versicherung von 1,2 Prozent und Pflegeversicherungs­beitrag von 1,525 Prozent des Bruttoarbeitslohns unterstellt.
3 Die Werbungs- bzw. Sonderausgaben-Pauschalbeträge ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (§ 9a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 10c EStG), genauso wie der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Kinder­betreuung bzw. Alleinerziehende. Die angegebenen Brutto­arbeitslöhne erhöhen sich außerdem, wenn zum Beispiel höhere Werbungs­kosten und Sonderausgaben oder andere Abzüge zu berücksichtigen sind.

 Cookie Branding
i